Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen vor Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit zu schützen. Entsprechend müssen Betriebsstätten und technische Anlagen ausgestattet sowie Betriebsabläufe ausgestaltet sein. Welche Vorgaben und Anpassungsprozesse in der Praxis des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind zu beachten bzw. umzusetzen? Welche Neuerungen gibt es in der Gesetzgebung und dem Regelwerk?
Mit dem Arbeitsschutzteam der rhenag steht Ihnen für diese Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Team besteht aus mehreren Sicherheitsingenieuren, die bei mehr als zwanzig Energieversorgungsunternehmen als verantwortliche Sicherheitsfachkraft tätig sind. Darüber hinaus beraten sie die Sicherheitsfachkräfte anderer Energieversorgungsunternehmen. In dieser Rolle steht das Team den Sicherheitsfachkräften als „zweiter Mann“ für fachliche Rückfragen, Urlaubs-/Krankheitsvertretungen, fachspezifischen Einzelprojekten und Schulungen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns auch hierzu gerne für ein individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot an.