Aktuelles aus dem Steuerrecht – Strom- und Energiesteuer Update

Das Jahr 2017 beginnt mit mehreren wichtigen Änderungen im Bereich Strom- und Energiesteuer. Am 21. Februar 2017 hat sich die Generalzolldirektion zum Thema „Stromsteuerbefreiungen“ positioniert. Die neuen Informationen sind für alle Unternehmen wichtig, die mit BHKW und/oder Photovoltaikanlagen Strom erzeugen.

Des Weiteren wurde am 15. Februar 2017 ein neues Strom- und Energiesteuergesetz im Kabinett beschlossen. Das Gesetz tritt am 01. Januar 2018 in Kraft und muss von Ihnen in der Praxis umgesetzt werden. Die Auslegung der Gesetzgebung und die Komplexität steuerlicher Sachverhalte stellen Sie als Verantwortliche vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig den tiefgreifenden Änderungen zu stellen, um anschließend die Umsetzung in die alltägliche Praxis sicher gestalten zu können.

Wir werden mit Ihnen gemeinsam die Informationen der Generalzolldirektion und das neue Strom- und Energiesteuergesetz analysieren, so dass Sie frühzeitig die beschlossenen Änderungen in Ihrem Unternehmen berücksichtigen können.

Die Veranstaltung gliedert sich in einen Vortrags- und einen Praxisteil. Der Vortrag hat die theoretischen Hintergründe im Fokus, während der anschließende Praxisteil wichtige Praxistipps und geeignete Handlungsempfehlungen für die Behandlung der steuerlichen Themen für die Umsetzung im „steuerlichen Alltag“ liefert.

Bei allen Fragen zur Veranstaltung sowie zur Anreise und Organisation rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an fachveranstaltungen(at)rhenag.de, oder nutzen Sie zur Anmeldung das unten stehende Online-Formular bzw. die PDF-Anmeldung.

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.