Strom- und Energiesteuer für Vertriebe

Für die Kalkulation von neuen Vertriebsprodukten sind Kenntnisse der Strom- und Energiesteuer unverzichtbar. Das Jahr 2017 hat mit mehreren wichtigen Änderungen im Bereich Strom- und Energiesteuer begonnen. Sind Sie über die aktuellen Entwicklungen informiert?

  • Das Strommarktgesetz ist rückwirkend zum 01.01.2016 geändert worden, können Sie Ihren Kunden die notwendigen Schritte erläutern? Sind Sie vorbereitet auf Rückfragen wegen der neuen Meldepflicht? Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.
  • Die Frist für die Freistellungen/Erklärungen/Anzeigen nach der EnSTransV läuft am 30.06.2017 aus. Sind Ihre Kunden informiert, können Sie Hilfestellung leisten? Wir werden Sie unterrichten, damit Sie der Ansprechpartner der Kunden sein können.
  • Das neue Beihilfeformular zur Strom- und Energiesteuerentlastung ist seit dem 01.01.2017 Pflicht. Wir besprechen die Hintergründe und Vorgehensweisen mit Ihnen, damit Sie für Ihre Kunden da sein können.
  • Sie planen mit Ihren Kunden gemeinsam Anlagen unter Einsatz von Erneuerbaren Energien? Die Generalzolldirektion hat sich am 21. Februar 2017 zum Thema „Stromsteuerbefreiungen“ positioniert. Aktualisieren Sie Ihre Planungen. Wir geben Ausblicke auf Entwicklungen.

Für Einsteiger in das komplexe Thema geben wir Informationen zu den Grundlagen der steuerlichen Fragen. Im Fokus steht die praxisnahe Information der Teilnehmer: Welche Informationen benötige ich als Vertriebsmitarbeiter? Wie setze ich das neu erworbene Wissen sinnvoll um?

Bei allen Fragen zur Veranstaltung sowie zur Anreise und Organisation rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an fachveranstaltungen(at)rhenag.de

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.