Die Jahre 2018 und 2019 brachten zahlreiche Neuregelungen im Strom- und Energiesteuerrecht, die in die Praxis umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der Gesetzgebung und die Komplexität steuerlicher Sachverhalte stellen Sie als Verantwortliche vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist ein regelmäßiger Austausch, um Sicherheit für die praktische Umsetzung der Vorgaben zu erlangen.
Nach dem Ende der Veranstaltung steht die Referentin Ihnen gerne im Chat für Fragen oder Themen der Strom- und EnergieSt, die in der Veranstaltung keinen Raum gefunden haben, zur Verfügung.
Im Detail möchten wir Sie u.a. über folgende Themen informieren:
Erlaubnis zur stromsteuerfreien Entnahme
Formularwesen
Aufzeichnungspflichten
Begriffsbestimmungen
Die Fachveranstaltung gliedert sich in zwei Teile:
Donnerstag, den 28. Mai 2020 (Teil 1)
und Dienstag 02. Juni 2020 (Teil 2)
Jeweils 09:30 Uhr – 12:30 Uhr
Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an fachveranstaltungen@rhenag.de.