Ein Bereitschaftsdienst – bestehend aus Meldestelle und Entstörungsdienst – muss jederzeit er-reichbar und einsatzfähig sein. Um dies zu gewährleisten, müssen Versorgungsunternehmen eine krisenfeste, den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechende Aufbau- und Ablau-forganisation des Bereitschaftsdienstes etablieren. Welche Vorgaben und Anpassungsprozesse in der Praxis jetzt zu beachten bzw. umzusetzen sind, wird im Rahmen unserer Fachveranstaltung kompakt dargestellt werden. Dies umfasst Neuerungen zum DVGW-Arbeitsblatt GW 1200, welches sich aktuell in der Weiterentwicklung befindet.
Informieren Sie sich umfassend und praxisnah und diskutieren Sie Ihre Fragen mit unseren Refe-rentinnen und Referenten bzw. den Kolleginnen und Kollegen aus der Branche.
Im Detail stehen folgende Themen auf der Agenda:
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