Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Mitte 2016 ist klar, dass sich das Datenschutzrecht am 25.05.2018 grundlegend und in jeder Hinsicht ändert. Neue Instrumente wie bspw. die Pflicht zur Konsultation der Aufsichtsbehörde und neue, umfassende Informationspflichten gegenüber den Betroffenen werden eingeführt. Bei bereits bestehenden Prinzipien (wie bspw. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Verarbeitungsverzeichnis, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung) hat sich die inhaltliche Ausgestaltung geändert.
Unternehmen, welche die Vorgaben der DS-GVO nicht einhalten, gehen ein hohes wirtschaftliches Risiko ein. Zukünftig wird die Nichteinhaltung von Pflichten (bspw. Datensicherheit, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) vermehrt mit Bußgeldern geahndet. Die Bußgelder werden signifikant erhöht: bis 20 Mio.€ bzw. (sofern höher) 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes.
Die DS-GVO ist innerhalb von zwei Jahren in den Unternehmen umzusetzen. Ab Mitte 2018 muss die Verarbeitung personenbezogener Daten an die DS-GVO angepasst sein. Eine Art Bestandsschutz oder eine (weitere) Übergangszeit ist nicht vorgesehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umorganisation des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Wie können Sie diese Neugestaltung angehen?
Wir laden Sie daher herzlich ein, an unserer Veranstaltung am
Dienstag, den 17. Januar 2017
09:30 Uhr – 16:15 Uhr
in 50968 Köln, Bayenthalgürtel 9 (rhenag)
teilzunehmen.
Im Detail möchten wir Sie u.a. über folgende Themen informieren:
Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an fachveranstaltungen@rhenag.de.