Jahresausblick Steuerrecht: Update Strom- und Energiesteuer

Wie in den letzten Jahren stehen die Strom- und Energiesteueranmeldungen zum 31.05. an, für viele von Ihnen sind zusätzlich noch Entlastungsanträge zu stellen. Hierzu möchten wir mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte und deren Umsetzung ins Formularwesen durchgehen. Aufgrund der Fülle der Sachverhalte ist ein regelmäßiger Austausch hilfreich, um Sicherheit für die praktische Umsetzung der Vorgaben zu erlangen.

Im Detail möchten wir Sie über folgende Themen informieren:

Formularwesen (Anmeldungen)

  • Stromsteueranmeldung einschl. Stromsteuerbefreiung
  • Energiesteueranmeldung


Formularwesen (Entlastungen)

  • § 9b StromStG als Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • § 54 EnergieStG als Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • § 53a EnergieStG (BHWK < 2 MW).

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.