Am 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) in Kraft getreten. Damit sind gravierende Änderungen auch an der AVBFernwärmeV verbunden. Die aktuellen Anpassungen an den Verordnungen sind weitreichend und haben umfangreiche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsverträge und damit auf die Pflichten von Wärme- und Kälteversorgern.
Informieren Sie sich kompakt und praxisnah zum aktuellen Stand der Vorgaben zur Umsetzung der neuen Regelungen und diskutieren Sie Ihre Fragen mit unseren Referentinnen und Referenten bzw. den Kolleginnen und Kollegen aus der Branche.
Im Detail stehen folgende Themen auf der Agenda:
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