Umsetzung der AFIR

Die europ. Verordnung 2023/1804 über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (kurz: AFIR) ist seit dem 13.04.2024 anzuwenden. Ein Hauptziel der AFIR ist es, zukünftig die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Europa voranzutreiben. Die Umsetzung der AFIR, insbesondere die Ausstattung der Ladesäulen mit entsprechenden Bezahlsystemen, stellt die Ladesäulenbetreiber vor große Herausforderungen. Zugleich hat sie direkte Auswirkungen auf die Ladesäulenverordnung und die Preisangabenverordnung. Unsere Veranstaltung bietet eine kurze Einführung in die gesetzlichen Anforderungen sowie praxisnahe Lösungsansätze bei der Umsetzung.

Termine und Anmeldung

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