Update Basiswissen zur Energiesteuer

Als Energieversorger mit der Sparte Erdgas sind Sie Steuerschuldner der Energiesteuer. D.h. Sie treiben beim Kunden für das Hauptzollamt die Energiesteuer ein, müssen fristgerecht die Energiesteuer anmelden und können unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben Entlastungen beantragen. In unserer online-Fachveranstaltung „Update Basiswissen zur Energiesteuer“ werden wir die Vorgaben des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und deren Umsetzung im Unternehmen (inkl. den auszufüllenden Formularen) erläutern.

Die Veranstaltung wendet sich an die Praktiker/innen im Unternehmen, die ihre Vorkenntnisse auffrischen und sich über die aktuellen Entwicklungen informieren möchten.

Wir beschäftigen uns mit folgenden Themen:

Der Erdgasversorger als Steuerschuldner

  • Steuerentstehung
  • Lieferernachweis
  • Vorauszahlungen
  • Steueranmeldung (Rollierer versus Normalverfahren)

Steueranmeldung

  • Fristen
  • Datenextrakt
  • BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal)
  • Formular

Entlastungen einschl. Formulare:

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§§ 54,55 EnergieStG)
  • §§ 53, 53a EnergieStG (bei BHKW).

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.