Als Energieversorger mit der Sparte Erdgas sind Sie Steuerschuldner der Energiesteuer. D.h. Sie treiben beim Kunden für das Hauptzollamt die Energiesteuer ein, müssen fristgerecht die Energiesteuer anmelden und können unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben Entlastungen beantragen oder Befreiungen in Anspruch nehmen. In unserer online-Fachveranstaltung „Update Sondersachverhalte zur Energiesteuer 2022“ befassen wir uns mit den Sondersachverhalten Verwenderbegriff und Belieferung von Natokunden sowie der Neuanmeldung eines BHKW.
Informieren Sie sich praxisgerecht über die folgenden Themen:
Verwenderbegriff
Energieerzeugnisse/NATO-Kunden
Anmeldung eines neuen BHKW (bis 2 MW)
Anmeldung eines neuen BHKW (größer 2 MW)
Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an fachveranstaltungen@rhenag.de.