Upgrade Krisenmanagement Strom – von der Freiwilligkeit zur Verpflichtung

Bislang stand es den Stromnetzbetreibern frei, welchen Wert sie ihrem Krisenmanagement geben und wie sie es ausgestalten. Die Einführung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4143-1 „Sicherheit in der Stromversorgung“ setzt dieser Freiwilligkeit ein Ende.

Mit dem In Kraft treten der Anwendungsregel in 2022 kommen auf die Stromnetzbetreiber neue Aufgaben und Pflichten zu.

Mit unserer online-Fachveranstaltung „Upgrade Krisenmanagement Strom - von der Freiwilligkeit zur Verpflichtung“ möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren. Unser Referent Herr Joachim Müller ist in den Entwicklungsprozess dieser neuen Anwendungsregel eingebunden und kann Ihnen aus erster Hand die Hintergründe und Ziele dieser Regel vorstellen. Zu Beginn wird Herr Michael Boltz aktuelle Entwicklungen zum Thema Krisenmanagement vorstellen. In der Veranstaltung werden die folgenden Themen/Punkte besprochen:

                          
Rund-um-die-Uhr einsatzfähiges Krisenmanagement weiter/entwickeln

  • Krisenereignisse – Womit müssen Netzbetreiber fest rechnen?
  • Krisenmanagement – Wie ausprägen? Wie vorhalten? Wie besetzen?
  • Crash-Kurs Stabsarbeit – Wie kann die Chaosphase schnell bewältigt werden? 

                          
Neue
Regel für Krisenmanagement des Netzbetreibers – VDE-AR-N 4143-1

  • Entwicklung des Krisenmanagements der Stromnetzbetreiber seit 2005
  • Charakteristika der S 1002 und VDE-AR-N 4143-1
  • Was kommt mit der Anwendungsregel auf die Netzbetreiber zu?    

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.