Update Wegerecht für Glasfaserkabel

Bei der Mitbenutzung von öffentlichen und privaten Grundstücken zur Verlegung von Glasfaserkabeln sind unter anderem die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu beachten. Wir werden in einer online-Fachveranstaltungen die rechtlichen Rahmenbedingungen detailliert erörtern und die Teilnehmenden über den aktuellen Stand der Rechtsprechung (Stichwort TKG-Novelle 2021) informieren.

Diskutieren Sie Ihre Fragen mit unserem Referenten Herrn Carsten Wesche (Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin) sowie den Kolleginnen und Kollegen aus der Branche.

Im Detail stehen folgende Themen auf der Agenda:

Einführung zum geltenden Rechtsrahmen

  • Schnittstellen zwischen TKG und EnWG
  • Kreuzungsrichtlinien (TKK) mit der DB-Netz AG
  • TKG-Novelle 2021

Mitbenutzung öffentlicher Wege

  • Gesetzlicher Mitnutzungsanspruch gegenüber Straßenbaulastträger
  • Genehmigungsverfahren – Beschleunigungsmöglichkeiten
  • Welche Auflagen sind zulässig?
  • Folgepflichten & Kostenregelungen bei Straßenbaumaßnahmen
  • Rechtsverhältnis zwischen Versorgungsleitungen und TK-Leitungen

Nutzung von Privatgrundstücken

  • Duldungspflichten des Grundstückseigentümers: Solostrecken & Parallelverlegung
  • Fallgruppen zu den Grenzen der Zumutbarkeit
  • Ausgleichsansprüche & Entschädigung für LWL-Kabel

Infrastrukturatlas

  • Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
  • Auskunftspflichten von Versorgungsunternehmen
  • Ablehnungsgründe für die Mitnutzung
  • Informationspflichten über Bauarbeiten & Koordination

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.