Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland gemäß dem Klimaschutzgesetz Treibhausgasneutralität erreichen. Die Dekarbonisierung der Energieversorgung hat zur Folge, dass Erdgasnetze wahrscheinlich über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt und voraussichtlich stillgelegt werden müssen. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Gasnetzbetreiber einige Fragen, wie z. B. :
Wer trägt die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus eines Gasnetzes? Wann darf ein Netzbetreiber einen Netzanschluss abtrennen? Was passiert mit einem Gasverteilernetz, wenn sich niemand um eine Gaskonzession bewirbt?
Unsere Referenten geben hierzu gerne einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Referent:innen
RAin Isabella Gerein, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
RA Vitaly Matusov, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
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