Aktuelles aus dem Steuerrecht – Strom- und Energiesteuer Update

Die Jahre 2018 und 2019 haben bei der Strom- und Energiesteuer zahlreiche Neuerungen gebracht, hierbei stehen diesmal die Neuerungen vor allem in der Stromsteuer zum 01.07.2019 im Fokus, die bis 31.12.2019 in die Praxis umgesetzt werden müssen. Die Auslegung der Gesetzgebung und die Komplexität steuerlicher Sachverhalte stellen Sie als Verantwortliche vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig den tiefgreifenden Änderungen zu stellen, um anschließend die Umsetzung in die alltägliche Praxis sicher gestalten zu können.

Die Veranstaltung gliedert sich in einen Vortrags- und einen Praxisteil. Beim Vortragsteil stehen die theoretischen Hintergründe im Fokus. Der anschließende Praxisteil gibt wichtige Praxistipps und geeignete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung im „steuerlichen Alltag“. Bei dieser Fachveranstaltung steht der Erlaubnisschein für das BHKW im Mittelpunkt, nur mit dem zu beantragenden Erlaubnisschein kann weiterhin die Stromsteuerbefreiung nach  § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten:
Sie sind von den neuen Anforderungen in der Regel betroffen, wenn Sie Strom in hocheffizienten und ausschließlich wärmegeführten KWK-Anlagen größer 50 Kilowatt Nennleistung erzeugen oder wenn Sie Strom in Stromerzeugungsanlagen größer 1 Megawatt Nennleistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen (z.B. in Photovoltaikanlagen).

Gerne nehmen wir auch Ihre strom- und energiesteuerlichen Fragen in der Fachveranstaltung auf.

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.

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