Update Basiswissen zur Stromsteuer

Als Energieversorger mit der Sparte Strom sind Sie Steuerschuldner der Stromsteuer. D.h. Sie treiben beim Kunden für das Hauptzollamt die Stromsteuer ein, müssen fristgerecht die Stromsteuer anmelden und können unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben Entlastungen beantragen oder Befreiungen in Anspruch nehmen. In unserer online-Fachveranstaltung „Update Basiswissen zur Stromsteuer“ werden wir die Vorgaben des Stromsteuergesetzes (StromStG) und deren Umsetzung im Unternehmen (inkl. den auszufüllenden Formularen) erläutern.

Die Veranstaltung wendet sich an die Praktiker/innen im Unternehmen, die ihre Vorkenntnisse auffrischen und sich über die aktuellen Entwicklungen informieren möchten.

Wir beschäftigen uns mit folgenden Themen:

Der Stromversorger als Steuerschuldner

  • Steuerentstehung
  • Lieferernachweis
  • Vorauszahlungen
  • Steueranmeldung (Rollierer versus Normalverfahren)

Steueranmeldung

  • Fristen
  • Datenextrakt
  • Formular
  • Stromsteuerbefreiungen

Entlastungen einschl. Formulare

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§§ 9b, 10 StromStG).

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.

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