Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die auf ihrer Website den Abschluss kostenpflichtiger Dauerschuldverhältnisse ermöglichen, für Verbraucher den leicht auffindbaren Online-Kündigungsbuttons bereitstellen. Die Verbraucherschützer haben jedoch festgestellt, dass im Internet tätige Unternehmen, diese gesetzliche Pflicht nur teilweise umsetzen und wurden bereits im Rahmen von Gerichtsverfahren gegen Anbieter tätig. Um nicht in den Fokus der Verbraucherschützer zu geraten, fassen wir Ihnen im „EVU Kompakt - Wichtiges zum Kündigungsbutton“ die gesetzlichen Anforderungen noch einmal kompakt zusammen und erläutern Ihnen worauf es ankommt.
Referentin: Nicole Hoffmann, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
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