als Energieversorger sind Sie Steuerschuldner der Strom- und Energiesteuer. D.h. Sie treiben beim Kunden für das Hauptzollamt die Steuer ein, müssen fristgerecht die Steuer anmelden und können unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben Entlastungen beantragen oder Befreiungen in Anspruch nehmen. In unserer online-Fachveranstaltung "Aktuelles aus dem Steuerrecht - Update Strom- und EnergieSt" möchten wir Ihnen die neuesten Entwicklungen und relevante Änderungen zu diesem Bereich erläutern.
Wir beschäftigen uns mit folgenden Themen:
Aktuelles
Formularwesen (Anmeldungen)
Formularwesen (Entlastungen)
Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an Andrea Bergmann, Tel. 0221-93731-156, fachveranstaltungen@rhenag.de.
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